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FRAGEN UND ANTWORTEN

Wir beantworten Ihre Fragen

1. Was ist ein Tiny Haus

Ein Tiny Haus ist ein kleines Haus. Oft steht es auf einem Anhänger. Es ist als dauerhafter Wohnraum gedacht.

2. Welche Vorteile hat ein Tiny Haus?

Sie sind eine kleine, günstige Möglichkeit zum Wohnen. Oft sind sie umweltfreundlicher und man lebt näher an der Natur.

3. Wie lange hält ein Tiny Haus?

Bei guter Bauqualität wie auch Pflege hält ein Tiny Haus vielleicht 30 bis 50 Jahre oder länger.

4. Brauche ich für mein Tiny Haus eine Baugenehmigung?

Normalerweise braucht man eine Baugenehmigung für sein Tiny House. Denn nach dem Baugesetzbuch gilt ein Tiny House als Gebäude der Gebäudeklasse 1, selbst wenn es Räder hat und man es bewegen kann. Daher muss man ein Genehmigungsverfahren gemäß der jeweiligen Bauordnung durchlaufen. Hierbei sind die Bauordnung und die eventuellen Gestaltungsvorschriften der Städte als auch Gemeinden zu beachten. Diese geben vor, wie ein Tiny House aussehen soll. Auch muss man Abstände zu Nachbarn einhalten.

5) Ist das Gebäudeenergiegesetz auf Tiny Häuser anwendbar?

Ob das Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzuwenden ist, hängt davon ab, ob der Anwendungsbereich gemäß § 2 GEG eröffnet ist. Es kann festgehalten werden, dass es bei Tiny Houses auf den konkreten Verwendungszweck ankommt und unbedingt vor der Errichtung des Tiny Houses zu prüfen ist, ob das GEG anzuwenden ist. Es ist auf jeden Fall dann anwendbar, wenn das Tiny House als Hauptwohnsitz genutzt wird und man dauerhaft darin wohnen möchte. Ausnahmen ergeben sich bei der Nutzung als Wochenendhaus, als Jagd- oder Fischerhütte oder als reines Gartenhaus.

6. Welche Nutzungsmöglichkeiten gibt es für ein Tiny Haus?

Die Einsatzmöglichkeiten eines Tiny Hauses sind vielfältig. Grob unterscheiden wir zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung:

Wohnen - Erstwohnsitz - Zweitwohnsitz - Ferienwohnung - Gästewohnung - Musikzimmer - Atelier - Werkstatt - u.v.m.

Gewerbe - Arbeitszimmer - Seminarraum - Klassenzimmer - Kindergartenraum - mobile Werkstatt, Brennerei, ... - Praxis - u.v.m.

Je nach Nutzung entscheidet sich auch, ob eine Baugenehmigung oder z.B. eine TÜV-Einzelabnahme des Fahrzeuges notwendig ist.

7. Was muss ich beachten, wenn ich ein Tiny Haus als Hauptwohnsitz nutzen möchte?

Durch die Nutzung des Tiny Haus zu dauerhaften Wohnzwecken wird es zu einem Gebäude. Auf welchen Grundstücken das Tiny Haus gebaut/aufgestellt werden darf, ergibt sich aus dem örtlichen Flächennutzungsplan und ggf. aus dem Bebauungsplan nach den Vorgaben der BauNVO. Das Grundstück muss im Innenbereich liegen und erschlossen sein. Das äußere Erscheinungsbild und die Abmessungen des Tiny Hauses sind im örtlichen Bebauungsplan bzw. in der örtlichen Gestaltungssatzung festgelegt.

Es ist einfacher, sein Tiny Haus nach den individuellen baurechtlichen Vorgaben des zuvor ausgewählten Grundstücks zu bauen, als erst das Tiny Haus zu bauen und dann ein Grundstück zu suchen, dessen baurechtliche Vorgaben dem Tiny Haus entsprechen.

Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt. Eine Baugenehmigung ist notwendig.

Generell kann man sagen, dass es aufgrund des deutschen Baurechts alles andere als einfach und oft auch teuer ist, einen geeigneten Platz für das eigene Tiny Haus zu finden.

Eine Alternative, entweder für die Übergangszeit bis ein geeigneter Platz gefunden ist oder auch dauerhaft, sind Campingplätze. Viele Campingplätze erlauben das Aufstellen von Tiny Hauses. Die Anmeldung eines Erstwohnsitzes ist je nach Lage des Campingplatzes (innen oder außen) nur eingeschränkt möglich.

8. Kann man in einem Tiny Haus auch im Winter wohnen?

Ja, ein Tiny Haus ist für die ganzjährige Nutzung konzipiert. Es ist entsprechend isoliert und beheizt. Wird es zum dauerhaften Wohnen (mit Bauantrag) auf einem Baugrundstück errichtet, muss es dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen. Für Campingplätze und Ferienhäuser in Sondergebieten, die der Erholung dienen, gilt das GEG nicht.

Für Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche ist kein Energieausweis erforderlich.

9. Kann ich mein Tiny Haus finanzieren?

Ja, es gibt verschiedene Kreditinstitute, die Finanzierungsmöglichkeiten speziell für Tiny Häuser anbieten. Grundstückseigentum als Sicherheit ist keine zwingende Voraussetzung. Einer unserer Finanzierungspartner ist die Ethikbank. Dort können Sie sich informieren oder wir können den Kontakt herstellen.

10. Kann ich mein Tiny Haus versichern?

Ja, verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Gebäude-, Hausrat- und Transportversicherungen für Tiny Häuser an.

11. Kann ich mein Tiny Haus vermieten?

Ein Tiny House kann selbstverständlich vermietet werden. Zu beachten sind gegebenenfalls die Vorschriften für eine gewerbliche Nutzung, die sich auf den Gebietscharakter beziehen. Das heißt: Eine touristische Nutzung, also z.B. die Vermietung an Feriengäste, kann in einem reinen Wohngebiet ggf. von der jeweiligen Kommune untersagt werden.

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