Bauturbo 2025
- Schwarzwald Tiny

- vor 5 Tagen
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Der Bauturbo – bezahlbarer Wohnraum
09.10.2025 - vielleicht ein historisches Datum für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum! An diesem Tag wurde im Bundestag das neue Baugesetz verabschiedet, welches jetzt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Jahrelang hatte unsere Branche mit veralteten Bauordnungen zu kämpfen und es gab nahezu keine Möglichkeit Tinyhäuser aufzustellen.
Ändert sich jetzt alles? Unser Gesetzgeber wünscht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum - jetzt liegt alles in der Hand der Kommunen.
Unsere Städte und Gemeinden sind gefragt!
Sind diese Tinyhaus freundlich, fördern Sie bezahlbaren Wohnraum, fördern Sie die Nachbarschaft der Generationen, fördern Sie ein menschenwürdiges Altern und eine menschenwürdige Pflege?
Wir sind gespannt!
Folgendes wurde verändert:
1. Bauen in zweiter Reihe
Die Anpassung im § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht innerhalb eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung über die Angaben unserer (oft sehr alten) Bebauungspläne. So kann in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauten in der zweiten Reihe Wohnraum geschaffen werden.
Wörtlich lautet der geänderte Absatz 3: „Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“
Neu eingefügt wurde zudem der Absatz 3b in den § 34. Dieser ermöglicht jetzt auch im ungeplanten Innenbereich Wohngebäude zu errichten. Wörtlich: „Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
2. Bauen auf Garagen
Die § 31 und 34 BauGB schaffen noch einen zweiten Hebel – die Aufstockung. Bisher war aufgrund der Bebauungspläne meist auch keine Aufstockung auf zum Beispiel Garagen und Gewerbegebäuden wie Supermärkten zugelassen. Jetzt kann aber von der Kommune auf eine Bebauungsplanänderung verzichten und eine Aufstockung zügig möglich machen.
Die genannten Paragrafen ermöglichen auch eine unkompliziertere Nachverdichtung bei zum Beispiel Hinterhöfen oder kleinen Baulücken!
3. Experimentierklausel bis 2030
Der neu eingefügte § 24e im Baugesetzbuch erlaubt Kommunen bis Ende 2030 Neubauten, Umbauten und Umnutzungen für neuen Wohnraum zügig zu genehmigen, auch ohne Bebauungsplan!
Es gibt viele Beispiele von sinnvollen Gründen ein Tinyhaus zum Beispiel im eigenen Garten zu errichten.
Ein Beispiel ist die junge Familie mit Einfamilienhaus und großem Garten, die sich dort gerne ein Tinyhaus stellen würden, damit die Eltern zur Pflege dort einziehen können. Oder eines der Kinder mit großer Familie könnte das Haus der Eltern übernehmen, die in den eigenen Garten ziehen würden. Oder die Medizinstudentin in München, die ihr Studium aufgeben muss, weil Sie trotz Nebenjob und Hilfe der leider nicht vermögenden Eltern, 900€ für ein WG-Zimmer nicht mehr bezahlen kann.
Wir hoffen natürlich, dass unsere Städte und Gemeinden bezahlbaren Wohnungsbau ebenso wenig verhindern wie die Nachbarschaft der Generationen.
Fazit:
Die Kommunen haben jetzt viele Möglichkeiten Tinyhäuser zuzulassen und können nicht mehr darauf verweisen, dass Ihnen aufgrund der Bebauungspläne, die Hände gebunden sind.
Der Appell an alle Kommunen lautet: Ihr habt in der Hand, jetzt möglich zu machen, was bisher nicht möglich war!
Sie haben positive oder negative Erfahrungen mit Ihrer Kommune? Melden Sie sich. Wir schalten uns gerne ein und informieren auch die Öffentlichkeit/Presse bei positiven und negativen Erfahrungen!




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